Diamantbestattung
Diese spezielle Beisetzungsform bzw. Art des Gedenkens ist noch recht jung. Die Grundvoraussetzung für diese Form ist die Einäscherung, denn zur Herstellung eines solchen Erinnerungsdiamanten wird die Asche des Verstorbenen benötigt. In einem besonderen Verfahren wird aus einer geringen Menge der Asche oder aus Haaren des Verstorbenen ein Diamant gefertigt.
Anders als in vielen anderen europäischen Nachbarländern ist die Diamantbestattung in Deutschland nicht zulässig.