14.12.2020

Bundesweiter Lockdown ab dem 16.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ministerpräsidenten der Länder haben zusammen mit der Bundeskanzlerin einen harten Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020, beschlossen. Der Lockdown soll zunächst bis 10.01.2021 gelten. Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten sind aber nicht verbindlich. Die Regelungen für Bayern müssen erst in einer Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verbindlich festgehalten werden.

Bitte sehen Sie derzeit von Anrufen in unserer Geschäftsstelle mit entsprechenden Nachfragen ab! 

Wir haben Ihnen mit den letzten Newslettern alle Informationen zur Verfügung gestellt, die uns vorliegen. Weitergehende Informationen haben wir bislang noch nicht. Sobald uns das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ggf. neue Informationen zukommen lässt, verbreiten wir diese umgehend über unseren Newsletter, über unsere Homepage, über unsere Facebook- und Instagram-Accounts. Bis dahin sind die bisherigen Regelungen gültig.

Ihr
Bestatterverband Bayern e. V.

14.12.2020

Online-Seminar mit Dr. Mark Benecke

Am 13.12.2020 fand unser restlos ausgebuchtes Online-Seminar für BestatterInnen zu Bakterien, Pilze und Viren mit Dr. Mark Benecke statt, an dem etwa 70 BestatterInnen aus dem ganzen Bundesgebiet - vornehmlich Mitglieder des Bestatterverbandes Bayern - teilgenommen haben. Die einhellige Meinung: es war klasse und hat sich gelohnt, dabei gewesen zu sein. Alle TeilnehmerInnen werden zu gegebener Zeit zum Seminar für Fortgeschrittene eingeladen.

Stimmen von SeminarteilnehmerInnen:

Dominique Engelhardt (Bestattungen Thomas Engelhardt, Markt Erlbach):
Das Seminar mit Dr. Mark Benecke war wie zu erwarten hoch interessant, gerade im Zusammenhang mit unserer täglichen Arbeit im Bestattungswesen. Die Überlebensdauer von Viren, Bakterien, etc. wurde sehr gut aufgegriffen um auch letzte Unklarheiten im Umgang mit infektös gekennzeichneten Verstorbenen zu beseitigen. Zudem wurden wertvolle Informationen im Umgang mit SARS-CoV-2 vermittelt. Es wurde sehr viel Zeit eingeplant, um auf die individuellen Fragen der Teilnehmer einzugehen, welche stets adäquat und ausführlich beantwortet wurden. An einem Folgeseminar würde ich demnach sehr gerne mit großer Freude teilnehmen.

Alexandra Freudensprung (Bestattungsinstiut Pietät Freudensprung GmbH, Bamberg):
Mark Benecke ist bekannt aus zahlreichen forensischen Sendungen. Er hat das wunderbare Talent, komplexe Sachverhalte so zu beschreiben, dass sie allgemein verständlich sind. Auch heute hat er uns mit seinem Wissen bereichert, es aber auch geschafft, Ängste zu nehmen. Viele Mythen sind hartnäckig, jedoch nicht belegt. Vielen Dank für diese Fortbildung, die wir trotz Sonntag und drittem Advent gerne besucht haben.

Alexander Wendel (Bestattungen Stumpf, Nördlingen):
Das war ein sehr gut gestaltetes und informatives Seminar, vielen Dank Markito! Vielen Dank an Matthias Liebler für sein Engagement und voller Hoffnung, dass es nach Corona klappt, Dr. Mark Benecke bei einer Veranstaltung des Bayerischen Bestatterverbandes einmal live zu erleben.

Marion Schopf (Bestattungsinstitut Schmid, Rothenburg o. T.):
Eine kurzweilige, verständliche und aufschlussreiche Präsentation von Dr. Mark Benecke sowie ein informativer Austausch danach. Achtsamkeit und vernünftiger Umgang mit Toten und Lebenden ist angebracht, aber Angst und Panik gilt es zu vermeiden.
 

11.12.2020

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen

Wie bereits in unserem letzten Newsletter vermutet, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun "Aktualisierte Informationen zu Bestattungen" aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) herausgegeben.

Die Informationen können Sie hier herunterladen.

Wir werden im Laufe des Tages diese Information auch auf unserem Facebook- und Instagram-Account einstellen, so dass Sie diesen auf Ihrer Firmenseite teilen können.

Das StMGP hat noch einmal darum gebeten, dass Bestattungsunternehmen von direkten Anfragen oder von Anfragen über Landtagsabgeordnete absehen mögen, da dies zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und einer zeitlichen Verzögerung des Informationsflusses führt. Das StMGP sieht den Bestatterverband Bayern e. V. als alleinigen Ansprechpartner für die Bestatter in Bayern.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Bestatterverband Bayern e. V.

 

09.12.2020

10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat am 08.12.2020 die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 09.12.2020 in Kraft und am 05.01.2021 außer Kraft. Ergänzend dazu wurde die Begründung für die 10. BayIfSMV herausgegeben.

In der bisherigen 9. BayIfSMV waren für Bestattungen die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 Satz 1 entsprechend anwendbar. Unter der Nr. 1 wurde zwischen Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden (Buchst. a)) und im Freien (Buchst. b)) unterschieden. Demnach gab es im Freien keine Beschränkung der Personenzahl. Unter der Nr. 2 galt für Besucher eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

In der 10. BayIfSMV ist im § 6 Satz 1 die Unterscheidung zwischen Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden und derer im Freien weggefallen. Ferner wurde unter der Nr. 3 eine generelle Maskenpflicht angeordnet.

Im § 3 wurden jetzt Allgemeine Ausgangsbeschränkungen dahingehend verordnet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen trifftiger Gründe erlaubt ist (Abs. 1). Im Absatz 2 sind die triftigen Gründe aufgelistet. Nach dessen Nr. 9 ist ein triftiger Grund die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis. Ebenfalls ein trifftiger Grund (Nr. 13) zum Verlassen der eigenen Wohnung ist die Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften unter den Voraussetzungen des § 6.

In der Vergangenheit hat das StMGP im Rahmen von "Aktualisierten Informationen zu Bestattungen" die jeweils gültige BayIfSMV konkretisiert. Da nunmehr gegenüber der vorherigen 9. BayIfSMV eine Änderung bei den Bestattungen eingetreten ist, gehen wir davon aus, dass das StMGP in Kürze erneut entsprechende Informationen herausgeben wird. Diese leiten wir umgehend an Sie weiter.

In diesem Zusammenhang hat das StMGP darum gebeten, dass Bestattungsunternehmen von direkten Anfragen oder von Anfragen über Landtagsabgeordnete absehen mögen, da dies zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und einer zeitlichen Verzögerung des Informationsflusses führt. Das StMGP sieht den Bestatterverband Bayern als alleinigen Ansprechpartner für die Bestatter in Bayern.

27.11.2020

Wettbewerbsvorteile sichern: Mitglied werden & Bestatter-Profil pflegen

Liebe Bestatterinnen und Bestatter, in Zeiten des Internets trägt die Webpräsenz Ihres Bestattungsinstituts entscheidend zum Erfolg bei. Denn immer häufiger sind Angehörige online auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Bestatter in der Nähe. Vor diesem Hintergrund gilt: Wer seinen Webauftritt vernachlässigt, ist schwerer auffindbar. Wer hingegen seine digitale Sichtbarkeit steigert, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil. Werden Sie deshalb Mitglied und profitieren Sie maximal von Ihrem kostenlosen und individuellen Bestatter-Profil auf www.bestatter.de.

Informationen zu Ihrem Bestatter-Profil finde Sie hier

13.11.2020

Online-Seminar mit Dr. Mark Benecke

Unsichtbare Gefahren - was man über Pilze, Keime, Bakterien und Viren wissen solltea m Sonntag, 13. Dezember 2020, 16.00 Uhr



 

Melden Sie sich jetzt noch schnell an, um einen der wenigen noch freien Plätze zu erhalten! Das Online-Seminar ist speziell für Bestatter des Bestatterverbandes Bayern vorgesehen und insbesondere auch auf den Umgang mit Corona-Verstorbenen konzipiert. Es ist ausdrücklich erwünscht, am Ende es Seminares Fragen zu stellen.

 

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 begrenzt. Zur Anmeldung und Verifizierung als Mitglied des Bestatterverbandes Bayern e. V. benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Es ist ganz wichtig dass Sie bei dem Rechnungsnamen Ihre Mitgliedsnummer mit angeben. Sie finden die Mitgliedsnummer auf Ihrer letzten Beitragsrechnung. Es sind die ersten drei Zahlen der Rechnungsnummer (Bsp.: Rechnungsnummer 0112020 = Mitgliedsnummer 011). Unsere Geschäftsstelle kann Ihnen die Mitgliedsnummer aber auch auf Anfrage per Email geschaeftsstelle@bestatterverband-bayern.de mitteilen. Eine Anmeldung direkt beim Bestatterverband ist nicht möglich.

Link zur Anmeldung

Die Rechnungsstellung und die technische Umsetzung wird über unseren Partner QS-Skin erfolgen. Technisch wird das Webinar via Zoom angeboten. Die Teilnahme ist einfach und kann mit jedem Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Handy) erfolgen. Im Zweifel muss die Zoom-App installiert werden. Sie müssen von diesem Gerät Zugriff auf die Mailadresse haben, mit der Sie sich angemeldet haben. QS-Skin sendet ein paar Minuten vor Start eine Mail mit der Einladung und dem Passwort

13.11.2020

Erblotse - ein neues Serviceangebot für Ihre Kunden

Der Erblotse unterstützt Erben und Beteiligte im Erbfall

Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben machen viele Erben ratlos. Um diese Last von den Hinterbliebenen und Erben zu nehmen, wurde der "Erblotse" entwickelt. Der "Erblotse" beantwortet die dringendsten Fragen, beispielsweise welche Dokumente wann und in welcher Form benötigt werden oder welche Fristen der Ausschlagung einer Erbschaft gelten.

Darüber hinaus bietet der "Erblotse" den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür wurde das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden.

 

Vorteile für Bestattungsunternehmen

  • Sie erweitern Ihr Dienstleistungsportfolio um professionellen Rat zu organisatorischen und gesetzlichen Aufgaben im Erbfall
  • Bestattungsunternehmen erhalten eine kostenlose Erblotsen-Webseite mit dem Erscheinungsbild des Bestattungsunternehmens (Beispiel)
  • Logo des Bestattungsunternehmens an prominenter Stelle
  • Name des Bestattungsunternehmens in der Webseitenadresse
  • Für jeden Nutzer, der sich Ihrer Empfehlung folgend, über Ihre Erblotsen-Webseite ein Konto anlegt, erhalten Sie 30,00 € (brutto).

Der Aufwand für das Bestattungsunternehmen ist sehr gering und kostenlos. Es geht ganz einfach: Nehmen Sie mit Herr Jochen Leidig unter jochen.leidig@erblotse.de Kontakt auf und fordern Sie Ihre Erblotsen-Webseite an. Danach binden Sie die Erblotsen-Webseite mit einem einfachen Link in Ihre Homepage ein. Fertig.

Weitere Informationen:
Erblotse-Homepage
Erblotse-Facebook
Erblotse-Youtube 1
Erblotse-Youtube 2
 

13.11.2020

Änderung des Impressums auf Ihrer Homepage

Am 27.04.2018 hat Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Giel im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung informiert. Viele von Ihnen waren bei dieser Veranstaltung des Bestatterverbandes Bayern e. V. anwesend.

Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Giel weist nun auf folgendes hin:

Ihr Internetimpressum muss ab sofort wie folgt geändert werden:
Statt "Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RStV" schreiben Sie bitte: "Inhaltlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV"
Außerdem achten Sie bitte darauf, dass dort eine natürliche Person genannt wird und eine Anschrift vorhanden ist. Wenn die Person an der Firmenanschrift zu erreichen ist, die im Impressum ganz oben steht, reicht es aus, wenn Sie nach diesem Schema verweisen:
"Max Mustermann
Anschrift wie oben"
Falls Sie Social-Media-Profile unterhalten (Bsp.: Facebook, Youtube, Instagram, XING, Linkedin etc.), muss auch dort die Änderung im Impressum umgesetzt werden.

Hintergrund:
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde mit Wirkung zum 07.11.2020 aufgehoben und durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Die Vorschrift hat sich geändert und ist an eine andere Stelle gerückt. Der dort zu benennende "Inhaltlich Verantwortliche" muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben.



Freundliche Grüße
Marc Oliver Giel
(Datenschutzbeauftragter TÜV)
Lagerstraße 11a • 64807 Dieburg
www.datamog.de • mail@datamog.de
 

Festschrift 50 Jahre Bestatterverband Bayern 1951-2001