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Wie können Sie vorsorgen?

Jeder - vor allem Alleinstehende - kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, daß:
 
• alle Bestattungsdetails und Wünsche vorab festgelegt werden,
• ein Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und nach eigenen Vorstellungen erstellt wird.
 
Dadurch wird den späteren Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die zukünftige Bestattungsregelung abgenommen.

Sprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hält für Sie außerdem kostenlos einen "Ratgeber bei Trauerfällen" bereit, der u. a Auskunft über Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen gibt.
 
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bietet Ihr qualifizierter Bestatter folgende Alternativen:

• eine Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
• die Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge-Treuhand AG.

Kuratorium Deutsche Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorgetreuhand
Bestattungsvorsorgevertrag