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Die Erdbestattung ist die in Deutschland am häufigsten angewandte Bestattungsart. Ca. 60 % aller Verstorbenen werden auf diese Art bestattet. Der Anteil an Erdbestattungen kann regional teilweise erheblich von diesem Verhältnis abweichen.

Üblicherweise wird der Verstorbene an seinem Hauptwohnsitz beerdigt.

Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Sondergrabstätte).

Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhedauer) ein Nutzungsrecht.

Das Nutzungsrecht kann lediglich bei einem Wahlgrab beliebig verlängert werden. Im Gegensatz zu einem Reihengrab können in einem Wahlgrab mehrere Verstorbene beigesetzt werden.

Zur Bestattung ist ein Vollholzsarg zwingend erforderlich. Der Bestatter Ihres Vertrauens hält eine entsprechende Auswahl an Särgen verschiedener Preislagen, Holzarten und Gestaltungen bereit.

Nähere Auskünfte über bestimmte regionale Bestimmungen (Friedhofssatzung) teilt Ihnen der Bestatter Ihres Wohnortes mit.

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