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Die Bestattung

Art und Umfang einer Bestattung richten sich in erster Linie nach den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen selbst. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten selbst keinerlei Wünsche geäußert oder schriftlich hinterlegt, so entscheiden die nächsten Angehörigen. Der Gesetzgeber verpflichtet sogar die Angehörigen, die Bestattung durchzuführen.

Das Bestattungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Bestattungsgesetze und -verordnungen, welche die Rahmenbedingungen einer Bestattung festlegen. Darüber hinaus gibt es noch örtliche Friedhofs- und Bestattungssatzungen, welche es zu beachten gilt.

Welche Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Bestimmungen zu beachten sind, kann Ihnen Ihr qualifizierter Bestatter am Wohn- oder Beisetzungsort nennen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an ihn.

Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn bereits zu Lebzeiten die Wünsche und Vorstellungen bezüglich der dereinstigen Bestattung schriftlich fixiert werden. Dies sollte jedoch nicht in einem Testament, sondern bei dem Bestatter Ihrer Wahl im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages festgelegt werden.

Die Erdbestattung
Bestattungsvorsorgevertrag