Startseite
Wir über uns
Ehrentafeln
Aktuelles
Mitgliedschaft
Die Bestattung
Ausbildung
Jobs
BVB-Shop
Links
Kontakt
Impressum
Nur für Mitarbeiter

Die modulare Fortbildung zum Bestattermeister/zur Bestattermeisterin

Im Jahr 1999 hat die Handwerkskammer für München und Oberbayern die "Besonderen Rechtsvorschriften zur Fortbildungsprüfung zum Bestattermeister/zur Bestattermeisterin" erlassen und bundesweit angeboten. Der Bestattermeister entspricht der Meisterebene der Berufe der Handwerksrolle A. Seit 1. August 2001 sind die Handwerkskammern Düsseldorf und Würzburg für die Abnahme der Prüfung zuständig. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Zulassung zur Prüfung. In der Regel wird zugelassen, wer u. a. eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.

Die Fortbildung und Prüfung zum Bestattermeister/zur Bestattermeisterin findet in vier Teilen statt.
Es sind dies:

Teil I FACHPRAXIS
Teil II FACHTHEORIE
Teil III BETRIEBSWIRTSCHAFT
Teil IV AUSBILDEREIGNUNG

Das Fachzeichen
Lehrstellenbörse