Aus- und Fortbildungsgänge im Bestattungsgewerbe
Die Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe stellt sich zur Zeit wie folgt dar:

Die Fortbildungsprüfungen "Geprüfter Bestatter" und/oder "Bestattermeister" können erst nach mindestens zweijähriger vollzeitlicher Tätigkeit als Bestatter und nur mit abgeschlossener Berufsausbildung absolviert werden. Bestattungsfachkräfte werden zu diesen Fortbildungsprüfungen ebenfalls zugelassen. Bereits absolvierte Prüfungsfächer aus vorherigen Fortbildungsprüfungen werden anerkannt. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfter Thanatopraktiker" setzt den "Bestattermeister" oder "Geprüften Bestatter" voraus.