18.02.2023

Wir unterstützen das DeathCare Germany EmbalmingTeam

Noch immer beschäftigt die Weltöffentlichkeit die unfassbare Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien. Uns erreichen schreckliche Bilder aus den Erdbebengebieten. Unter den zahlreichen Hilfskräften sind auch Bestatter und Thanatopraktiker aus Deutschland, die im DeathCare Germany Embalmingteam ehrenamtlich organisiert sind und vom Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. unterstützt werden.

Nachdem zunächst das erste Team eine knappe Woche Hilfe leistete und pro Tag zwischen 200 und 300 Verstorbene versorgte, ist inzwischen das zweite Team als Ablösung in der Türkei eingetroffen und leistet ebenfalls wichtige Arbeit.

Der Bestatterverband Bayern hat entschieden, das DeathCare Embalmingteam mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Spenden kann jeder, die Spendenkontonummer und weitere Informationen sind unter www.bestatter.de/tuerkei abrufbar.

Spenden auch Sie, jeder Euro kommt ohne Abzug von Verwaltungsgebühren direkt beim DeathCare Embalmingteam an!

10.11.2022

Abmahnung wegen Google-Schriften

Noch immer haben viele Website-Betreiber verwendete, trackbare Schriften, wie z.B. Google-Fonts, nicht lokal auf der Website eingebunden und laufen somit Gefahr einer Abmahnung bzw. haben eine solche "bereits erhalten".

Da uns zu dem Thema bereits einige Anfragen erreicht haben, geben wir Ihnen die nachfolgenden Informationen an die Hand. Sprechen Sie den Ersteller Ihrer Homepage darauf an!

Rechtliche Informationen finden Sie hier.
 

09.11.2022

Mitgliederversammlung 2023

24.06.2023 im Hotel Tannenhof, Weiler (Allgäu)

07.11.2022

Kommunale Umsatzsteuer ab 01.01.2023

Am 01. Januar 2023 tritt die Neuregelung zur Umsatzsteuerpflicht in Kraft. Bereits 2016 forderte eine EU-Richtlinie, dass kommunale Leistungen immer dann umsatzsteuerpflichtig werden, wenn sie „nicht hoheitlicher Art“ sind, also grundsätzlich auch von privaten Unternehmen angeboten werden können.

Dies betrifft auch viele Bereiche des Friedhofs- und Bestattungswesens. Ab dem 1. Februar 2023 werden beispielsweise für Leistungen wie das Ausheben eines Grabes durch die Friedhofsverwaltung oder die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof – und in vielen anderen Bereichen – Umsatzsteuern anfallen. Den zusätzlichen Betrag von 19 Prozent trägt der „Kunde“ und somit der Vorsorgende oder die Angehörigen eines Verstorbenen. Als erster Ansprechpartner im Todesfall ist es nun am Bestatter, diese Preiserhöhung zu vermitteln.

Doch nicht allein die neue Umsatzsteuer erhöht die Preise, auch Inflation, Lohnkostenanstieg, Energiekosten und Materialknappheit wirken als Kostentreiber.

So bereiten Sie sich richtig auf die Kostenerhöhung zum Jahreswechsel 2022/23 vor:

  • Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach: Welche Leistungen zum Jahreswechsel teurer werden
  • Überprüfen Sie Ihre eigenen Preis-Kalkulationen und passen Sie diese gegebenenfalls an.
  • Prüfen Sie bestehende Vorsorgeverträge und gehen Sie aktiv mit den Vorsorgenden ins Gespräch, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.
  • Passen Sie neue Vorsorgeverträge an die Kostensteigerungen an.
  • Weisen Sie Ihre Kunden auf die Vorteile von Vorsorgen und finanzieller Absicherung hin. (Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen und sichert – inhaltlich und finanziell – die eigenen Wünsche für eine zukünftige Bestattung.)

Weitere Informationen zum Thema finden sie hier.

03.11.2022

Filmstart: Wer gräbt den Bestatter ein?

Dorfgärtner Gert (Tom Kreß), Müllfahrerin Rudi (Angelika Sedlmeier) und Klempner Pat (David Zimmerschied) sitzen zusammen beim Wirt und spielen mit ihrem Schafkopf-Kumpel Bartl (Uli Bauer) eine gemütliche Runde, bis dieser plötzlich auf dem Tisch zusammenbricht und stirbt.

Bürgermeister Aumeier (Peter Rappenglück) sitzt am Nebentisch und gibt den drei den Auftrag, die Leiche verschwinden zu lassen. Dummerweise stellt sich dabei die Frage, wer eigentlich den Bestatter eingräbt, denn Bartl ist beziehungsweise war der einzige Bestatter des Dorfes. Der Vorschlag, das Nachbardorf Neubrunn einzuschalten, wird sofort abgeschmettert, denn zwischen den beiden Dörfern gibt es aktuell einen morbiden Wettkampf: die älteste Frau Deutschlands wohnt direkt dazwischen und wird bald sterben, jeder möchte zu PR-Zwecken Frau Gruber auf dem eigenen Friedhof beerdigen.

Nun stellt sich aber die Frage, ob der Gärtner, der Klempner und die Müllfahrerin eine würdige Bestattung in den eigenen Reihen hinbekommen…

Fans von schwarzen Komödien sollten sich den Film, der teilweise auch im Bundesausbildungszentrum der Bestatter und auf dem Lehrfriedhof in Münnerstadt gedreht wurde, auf keinen Fall entgehen lassen

Wer gräbt den Bestatter ein?" läuft in folgenden Kinos:

  • 29.10. Filmtheater Wertingen (Vorpremiere mit Regisseur- und Darstellerbesuch)
  • 30.10. Cinepark Schrobenhausen (Vorpremiere mit Regisseur- und Darstellerbesuch)
  • 30.10. Utopia Wasserburg (Vorpremiere mit Regisseur- und Darstellerbesuch)
  • 31.10. Sendlinger Tor München (Vorpremiere mit Regisseur- und Darstellerbesuch)
  • 01.11. Corona Kaufbeuren (Vorpremiere)
  • 02.11. Regina Regensburg (Vorpremiere mit Regisseur- und Darstellerbesuch)
  • 03.11. Mikes Kino Prien
  • 04.11. Cineplex Passau
  • 05.11. Kino Eichstätt
  • 06.11. Marias Kino Bad Endorf
  • 06.11. Kinocenter Weißenburg
  • 07.11. Neue Welt Kinocenter Weiden
  • 08.11. Anger-Lichtspiele Mitterteich
  • 09.11. Cinewood Waldkraiburg
  • 10.11. Kinopassage Erlenbach
  • 10.11. Movie Marktheidenfeld
  • 11.11. Kintopp Hollfeld
  • 12.11. Filmhaus Huber Türkheim
  • 13.11. Kino am Tegernsee
  • 15.11. Roxy Kino Abensberg

Zusätzliche Termine sind in Planung.

Weitere Informationen zum Film Filmpremiere und Filmausschnitt (19:34 min)

Trailer (2:08 min)

27.10.2022

Ralf Michal zum BDB-Präsidenten gewählt

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. (BDB) in Bonn wurde am 27. Oktober 2022 der ehemalige Vorsitzende und aktuelle 2. Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern e. V. Herr Ralf Michal (Bestattermeister aus Schweinfurt) zum Präsidenten des BDB gewählt. Somit steht zum ersten mal ein bayerischer Bestatter an der Spitze des BDB, dem rund 4.000 Bestattungsunternehmen über die Landesverbände und -innungen angeschlossen sind.

Der Bestatterverband Bayern e. V. gratuliert Herrn Ralf Michal recht herzlich zur Wahl in dieses vertrauensvolle Amt. Wir sind überzeugt, dass Herr Michal das Bestatterhandwerk sehr erfolgreich auf allen Ebenen, bei Politik und Wirtschaft vertreten wird. Wir wünschen Herrn Michal viel Freude bei der Ausübung seines Amtes, vor allem aber allezeit eine glückliche Hand.


Herr Ralf Michal löst Herrn Christian Streidt (Ulm) ab, der nicht mehr für das Amt des Präsidenten kandidierte. Der Bestatterverband Bayern e. V. bedankt sich bei Herrn Streidt für die geleistete Arbeit und für seinen leidenschaftlichen Einsatz für unseren Berufsstand.

Als Vizepräsidenten des BDB wurden am 27.Oktober 2022 gewählt: Frank Wesemann (NRW), Ralf Paulsen (Schleswig Holstein), Markus Maichle (Baden Württemberg) und Torsten Lange (Mecklenburg Vorpommern).

07.09.2022

Impressionen Mitgliederversammlung 2022

Hier finden Sie unsere Impressionen von unserer diesjährigen Mitgliederversammlung aus Dinkelsbühl. 

Impressionen - Mitgliederversammlung 2022

24.02.2022

Aktualisierte Informationen zu Beerdigungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat uns heute aktualisierte Informationen zu Beerdigungen übermittelt. 
 

16.02.2022

Mitgliederversammlung 2022

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, 18. Juni 2022 im Meiser Design-Hotel in Dinkelsbühl statt. 

15.02.2022

Neue Todesbescheinigungen in Bayern

Einhergehend mit der Änderung der Bestattungsverordnung (BestV) zum 01.01.2021 wurden auch neue Todesbescheinigungen in Bayern eingeführt. In unserem Webinar am 27.04.2021 hatten wir Ihnen die neue Version vorgestellt und erläutert. Seit dem 01.07.2021 konnten von den Ärzten die neuen Todesbescheinigungen neben den alten parallel verwendet werden. Seit dem 01.01.2022 ist die neue Version verpflichtend.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen, der Unterscheidung zwischen infektiösen und hochkontagiösen Leichen (vgl. § 7, Abs. 1 und 2, BestV) ist eine wesentliche Neuerung, dass es zwei nichtvertrauliche Blätter der Todesbescheinigung gibt. Dabei ist das Blatt 2 (lila) zum Verbleib bei der/dem Verstorbenen vorgesehen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist damit einer jahrelangen Forderung des Bestatterverbandes gefolgt, die aus Beschwerden der Mitglieder resultierte. Kam eine Einrichtung (Krankenhaus, Einrichtung) der Anzeigepflicht gem. § 30 Personenstandsgesetz (PStG) nach und schickte die Sterbefallanzeige incl. der Todesbescheinigung direkt an das Standesamt, so hatte der Bestatter oftmals keine Möglichkeit, bei der Abholung der/des Verstorbenen Einsicht in die Todesbescheinigung zu nehmen und diese vorschriftsmäßig bei der Überführung mitzuführen, insbesondere dann, wenn das Standesamt geschlossen war. Mit der Einführung des Blatt 2, welches - wie der Umschlag mit dem Obduktionsschein und dem Obduktionsdoppel auch - immer beim Verstorbenen verbleibt, ist dieses Problem nun gelöst.

Gelegentlich gab es bei der Umstellung auf die neuen Todesbescheinigung noch verschiedene Probleme. Dies war Anlass einer Online-Sitzung zwischen Vertretern des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Fachverbandes der Standesbeamten und des Bestatterverbandes Bayern am 11.01.2022.

Das StMGP hat nun ein klarstellendes Schreiben veröffentlicht, das Sie weiter unten herunterladen können.

Leider wollte sich das StMGP unserem Vorschlag nicht anschließen, dass das Blatt 1 (grau) des nichtvertraulichen Teils in den Unterlagen des Standesamtes (Zweitakte) verbleiben soll, damit Kopien der Todesbescheinigung - welche eigentlich unzulässig sind - vermieden werden. Nach unserer Auffassung macht es keinen Sinn, dass das jeweiligen Gesundheitsamt das Blatt 1 (grau) des nichtvertraulichen Teils erhält und in dem Fensterumschlag mit dem vertraulichen Teil noch einmal ein zusätzliches Blatt (Blatt 1 - gelb). Nach Auffassung des Gesundheitsministeriums und des Innenministeriums ist für eine Umstellung die Änderung des Bestattungsgesetzes (BestG) erforderlich.

Ergänzende Information zum geänderten amtlichen Formular der bayerischen Todesbescheinigung

14.02.2022

Die BEFA FORUM - eine der größten und führenden internationalen Fachmessen für Bestattungen

Seit fast 75 Jahren ist die Fachmesse für Bestattungen wieder zu Gast in Düsseldorf am Rhein. Lange Zeit im Fünfjahresrhythmus, dann alle vier Jahre wuchs die Messe zu einer der führenden und größten Bestattungsfachausstellung weltweit heran. Nachdem bereits 2010 ein Besucherrekord aufgestellt wurde, konnte dieser im Jahr 2014 sogar noch mit über 12.500 Fachbesuchern überboten werden. Auch dieses Jahr werden an drei Tagen wieder eine Vielzahl an Fachbesuchern erwartet, die sich über aktuelle Trends, Neuigkeiten und Produkte in der Bestattungsbranche informieren.

Auf über 25.000 qm Ausstellungsfläche finden Sie alles rund um das Thema Bestattungswäsche, Trauerwaren und Friedhofszubehör.

Ob verschiedene Vorträge von Referenten aus dem In- und Ausland, fachliche Diskussionen oder Praxisworkshops - der KONGRESS BEFA FORUM verbindet die Fachmesse mit einem praxisnahem Rahmenprogramm. Abends lädt die Befa Forum zu einer stimmungsvollen Schiffahrt oder einem kulinarischen Abend in der Düsseldorfer Altstadt.
 

Weitere Infromationen finden Sie auf der Homepage der BEFA Forum

Homepage der BEFA Forum

24.12.2021

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen vom 26.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Ihnen aktualisierte Informationen zur Durchführung von Bestattungen in Bayern während der Corona-Pandemie nach der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816, BayRS 2126-1-19- G) übermitteln.

Zu den aktuellen Informationen

08.06.2021

Aktualisierte Informationen zu Beerdigungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat uns heute aktualisierte Informationen zu Beerdigungen übermittelt.

 

Analog dazu können Sie die am 07.06.2021 in Kraft getretene Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayInfSMV) hier einsehen.

19.05.2021

Mitgliederversammlung 2021

Leider mussten wir aufgrund der momentan noch unsicheren Lage unsere Mitgliederversammlung 2021 im Meiser-Design-Hotel in Dinkelsbühl absagen. Stattdessen wird die Versammlung online stattfinden. Alle Mitglieder des Bestatterverbandes Bayern e. V. erhalten in den nächsten Tagen die Einladung zu einer Online-Mitgliederversammlung, die wir zum ersten mal so durchführen, per Email.

Wir machen damit pandemiebedingt von Art. 2 § 5 Abs. 2 Ziff. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BGBl I, 569 f) vom 27.03.2020, verlängert durch Verordnung vom 20.10.2020 (BGBl I, 2258) Gebrauch.​

Die Anmeldung ist bereits jetzt über unsere Homepage www.bestatterverband-bayern.de möglich. Anmeldeschluss ist der 11.06.2021. Alle angemeldeten Unternehmen erhalten danach die Zugangsdaten für diese Online-Veranstaltung.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, es blieb uns jedoch keine andere Wahl.

Ihr Bestatterverband Bayern e. V.

29.04.2021

Aktualisierte Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Sehr geehrte Mitglieder

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat uns heute aktualisierte Informationen zu Beerdigungen übermittelt. Diese können Sie hier herunterladen.

Analog dazu können Sie die am 28.04.2021 aktualisierte Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayInfSMV) hier herunterladen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Bestatterverband Bayern e. V.

27.04.2021

Neuigkeiten und neue Themenbereiche mit Dr. Mark Benecke

Foto: Kriminalbiologe & Forensiker Dr. Mark Benecke in der Kriminal-Bibliothek seines Labores. Fotos: Fuenfwerken Design AG

Liebe Bestatter*Innen,

es gibt interessante Neuigkeiten und neue Themenbereiche! Endlich können wir das Zoominar mit

Dr. Mark Benecke

für fortgeschrittene Bestatter*innen anbieten. Aufgrund des großen Interesses und der begrenzten Teilnehmerzahl haben wir zwei Termine geplant:

https://qs-skin.de/.../09-05-2021-neu-online-zoominar...

https://qs-skin.de/.../16-05-2021-neu-online-zoominar...

Wir wiederholen das Grundlagen-Seminar mit Dr. Mark Benecke „Unsichtbare Gefahren, was man über Pilze, Keime, Bakterien und Viren wissen sollte“

https://qs-skin.de/.../16-05-2021-fuer-bestatterinnen...

Da der letzte Termin sehr schnell ausgebucht war gibt es einen neuen Termin mit Dr. Mark Benecke zum Thema „Verwesungsstörungen“. Danke an Werner Kentrup und die Grüne Linie - Nachhaltige Bestattungen

für diesen großartigen Impuls!

https://qs-skin.de/.../09-05-2021-online-seminar-fuer...

Ganz neu ist unser QS-Skin Workshop zum Thema „Hygiene im Bestattungsinstitut“. Wir haben in den vergangenen Monaten von Euch viele Fragen dazu erhalten.

Daher bieten wir mit unseren Hygiene- und Arbeitsschutzexpertinnen, Martina Lehnhoff und Corinna Heinen folgende Termine an:

https://qs-skin.de/.../13-06-2021-online-live-workshop...

https://qs-skin.de/.../27-06-2021-online-live-workshop...

Wir freuen uns sehr auf die kommenden Veranstaltungen mit Euch!

Beste Grüße

Martina, Coco und Caro

23.04.2021

Teilnehmerzahl bei Trauerfeier

Der Bundesverband informiert

Liebe Bestatterinnen und Bestatter,

das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse hat die letzten Hürden genommen und tritt an diesem Freitag in Kraft. Erste Notbremsen sind damit am Samstag, 24. April, bereits möglich.

Zunächst passierte es am Donnerstag trotz massiver Kritik der Länder den Bundesrat, dann wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.

Folgende Regel für unser Handwerk soll damit gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen liegt (Notbremse):

-> Private Kontakte: Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

 

23.04.2021

Digitalisierung in der Bestattungsbranche

An unserem ersten Workshop unserer Fördermitglieder haben am 22.04.2021 insgesamt 43 Personen teilgenommen. Sie erhielten von Florian Kalt einen Einblick über den Peka-Trauerdruckassistenten und wie dieser schnell und unkompliziert im Unternehmen eingesetzt werden kann. Herr Martin Høj aus Dänemark berichtete über die Digitalisierung anhand der Situation der Bestattungsunternehmen in Dänemark.

Weitere Workshops zur Digitalisierung und anderen interessanten Themen befinden sich derzeit in der Planung.

02.04.2021

Digitalisierung in der Bestattungsbranche

In Zusammenarbeit mit unseren Fördermitgliedern möchten wir zukünftig Online-Workshops für unsere Mitgliedsunternehmen anbieten. Wir beginnen mit einem Workshop in Zusammenarbeit mit dem Peka-Verlag am 22. April 2021 um 17:00 Uhr (Dauer ca. 1,5 Std.).

Digitalisierung in der Bestattungsbranche: Potentiale erkennen und nutzen!

Digitalisierung bedeutet:
Mehr und bessere digitale Produkte sowie die Entwicklung neuer Servicekonzepte, wobei Datensicherheit und DSGVO im Mittelpunkt stehen.

Digitale Potenziale - Die Digitalisierung entwickelt das Geschäftsmodell des Unternehmens weiter:

Die Digitalisierung macht das Unternehmen flexibler und wird ein wichtiger Bestandteil des Marketings. Kunden erwarten digitale Möglichkeiten, da sie selbst im Alltag Handys und Tablets verwenden.

Straffung von Geschäftsprozessen:
Das Digitalisieren von aufwändigen Prozessen hält die Kosten niedrig.
So skalieren Sie Ihr Geschäft und arbeiten von zu Hause oder von überall aus.

Beispiele für erfolgreiche Digitalisierung im Bestattungsgewerbe:
Erweiterung des bestehenden Geschäfts mit digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Optimierung des Geschäfts mithilfe digitaler Lösungen am Beispiel des „peka Trauerdruck-Assistenten online“

Referenten: Martin Høj (adwonce A/S), Florian Kalt (peka Verlags-GmbH)

Kosten: Der Workshop ist für Mitgliedsbetriebe (auch anderer Landesverbände und -innungen) kostenfrei

Wir senden den Teilnehmern einige Tage vor dem Workshop die Zugangsdaten per Email zu. Der Workshop wird über das WebEx-Portal des Bestatterverbandes Bayern durchgeführt. Die Teilnahme ist mit jedem Endgerät (PC, Laptop, Tablet) unabhängig vom Betriebssystem möglich.

01.04.2021

Sargpflicht gelockert: Diskussion reißt dennoch nicht ab

Bildrechte: dpa / picture alliance

Die Änderung der Bestattungsverordnung macht künftig auch ein Begräbnis ohne Sarg prinzipiell möglich. Ein SPD-Landtagsabgeordneter sieht sich am Ziel, den Grünen geht die Änderung nicht weit genug. Der Bestatterverband sagt, dass es um mehr gehe.

Hier kommen Sie zum vollständigen Bericht im BR.

10.03.2021

Online Vorstandssitzung des Bestatterverbandes Bayern

Heute fand wieder eine Sitzung des Vorstandes des Bestatterverbandes Bayern statt - leider immer noch online und nicht als Präsenzsitzung. Die Mitglieder mussten sich wieder mit zahlreichen Themenbereichen und Problemen der Mitgliedsbetriebe beschäftigen. Ferner wurden wichtige Beschlüsse gefasst, von denen die Mitgliedsbetriebe profitieren werden.

24.02.2021

Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen

Heute diskutierten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden fast aller Landesverbände, die Obermeister und stellvertretenden Obermeister der Landesinnungen sowie die Fachdozenten für Hygiene, Versorgung und Thanatopraxie online mit

Prof. Dr. Marcel A. Verhoff (Rechtsmediziner, Frankfurt)

Prof. Dr. Klaus Püschel (Rechtsmediziner, Hamburg)

Christian Ecke (Fachreferent für Bestattungsdienstleistungen, Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Berlin)

Dr. Richard Klatt (Facharzt für Chirurgie & Facharzt für Viszeralchirurgie, Dozent beim Fortbildungslehrgang "Geprüfter Thanatopraktiker", Ratingen)

Heiko Mächerle (Bestattermeister und Geprüfter Thanatopraktiker, Dozent beim Fortbildungslehrgang "Geprüfter Thanatopraktiker", Wörth)

unter Leitung von Stephan Neuser (Generalsekretär Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf)

über den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen und die Empfehlungen für Bestatter. Dabei wurden von Herrn Prof. Dr. Verhoff, Herrn Prof. Dr. Püschel und Herrn Ecke Erkenntnisse aus den durchgeführten Studien erläutert und diskutiert. Der Bundesverband Deutscher Bestatter wird über die Studien, die daraus gewonnenen Erkenntnisse und die daraus resultierenden Empfehlungen für Bestatter in Kürze berichten.

Insgesamt nahmen 53 Personen an der Online-Diskussion teil. Der Bestatterverband Bayern war durch Ralf Michal (Vorsitzender), Matthias Liebler (2. Vorsitzender und Bundesausbildungsbeauftragter), Karl Albert Denk (Stellv. Vorsitzender), Christian Gleißner und Marco Pfister (Fachdozenten) vertreten.

08.02.2021

Impfpriorisierung für Bestatter

Seit Monaten setzen sich die Verantwortlichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter (BDB) und die Landesvorsitzenden der Bestatterverbände und -innungen für eine Impf-Priorisierung der Bestatter ein – gemeinsam auch mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. Wo es zunächst schien, dass die Bestatterschaft in Vergessenheit geraten ist, dürfen wir uns alle über die entscheidende Wende freuen.

Mit der aktuellen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesgesundheitsministeriums  (in Kraft ab heute, 08. Februar 2021) zählen Bestatter offiziell zur Gruppe mit explizitem Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität: Dazu gehören Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Wir sind nunmehr mit der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, THW, Apotheken, Personal in KITAs etc. eingestuft (§ 4, Abs 1, Nr. 5)

Wann genau Impf-Angebote ergehen, lässt sich heute noch nicht sagen – wir halten Sie entsprechend auf dem Laufenden. Freuen Sie sich mit uns über diesen Meilenstein – und bleiben Sie gesund!

Ihr Bestatterverband Bayern e. V.

15.01.2021

Der Neue GEMA-Rahmenvertrag

Unser Bundesverband informiert!

Als Mitgliedsbetriebe kennen und schätzen Sie seit langem, dass Sie sich um die GEMA-Gebühren für Musik bei Trauerfeiern keine Gedanken machen müssen.

Für das Jahr 2021 konnten der Bundesverband zusätzlich für Sie verhandeln, dass die „zeitgleiche oder zeitversetzte öffentliche Zugänglichmachung“ ebenfalls für Sie in der Verbandsmitgliedschaft inbegriffen ist.

Was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt?

Sie dürfen GEMA-geschützte Musik per Livestream teilen und Videos einer Trauerfeier auf Ihre Webseiten hochladen (oder soziale Medien – Stichwort Youtube & „privates Video“), ohne sich Gedanken um die GEMA machen zu müssen – Extrakosten? Keine!

12.01.2021

Videokonferenz mit der Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach.

Dabei wurde von Matthias Liebler (Stellv. Vorsitzender Bestatterverband Bayern) die mangelhafte digitale Kommunikation der Behörden und Institutionen, mit denen das Bestatterhandwerk täglich zu tun hat, kritisiert.

Ferner bemängelte Matthias Liebler fehlende Vorgaben zur Digitalisierung im Entwurf der neuen Bestattungsverordnung. Ministerin Gerlach hat dem Bestatterverband ihre Unterstützung zugesagt, dort wo es ihr möglich ist.

14.12.2020

Bundesweiter Lockdown ab dem 16.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ministerpräsidenten der Länder haben zusammen mit der Bundeskanzlerin einen harten Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020, beschlossen. Der Lockdown soll zunächst bis 10.01.2021 gelten. Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten sind aber nicht verbindlich. Die Regelungen für Bayern müssen erst in einer Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verbindlich festgehalten werden.

Bitte sehen Sie derzeit von Anrufen in unserer Geschäftsstelle mit entsprechenden Nachfragen ab! 

Wir haben Ihnen mit den letzten Newslettern alle Informationen zur Verfügung gestellt, die uns vorliegen. Weitergehende Informationen haben wir bislang noch nicht. Sobald uns das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ggf. neue Informationen zukommen lässt, verbreiten wir diese umgehend über unseren Newsletter, über unsere Homepage, über unsere Facebook- und Instagram-Accounts. Bis dahin sind die bisherigen Regelungen gültig.

Ihr
Bestatterverband Bayern e. V.

14.12.2020

Online-Seminar mit Dr. Mark Benecke

Am 13.12.2020 fand unser restlos ausgebuchtes Online-Seminar für BestatterInnen zu Bakterien, Pilze und Viren mit Dr. Mark Benecke statt, an dem etwa 70 BestatterInnen aus dem ganzen Bundesgebiet - vornehmlich Mitglieder des Bestatterverbandes Bayern - teilgenommen haben. Die einhellige Meinung: es war klasse und hat sich gelohnt, dabei gewesen zu sein. Alle TeilnehmerInnen werden zu gegebener Zeit zum Seminar für Fortgeschrittene eingeladen.

Stimmen von SeminarteilnehmerInnen:

Dominique Engelhardt (Bestattungen Thomas Engelhardt, Markt Erlbach):
Das Seminar mit Dr. Mark Benecke war wie zu erwarten hoch interessant, gerade im Zusammenhang mit unserer täglichen Arbeit im Bestattungswesen. Die Überlebensdauer von Viren, Bakterien, etc. wurde sehr gut aufgegriffen um auch letzte Unklarheiten im Umgang mit infektös gekennzeichneten Verstorbenen zu beseitigen. Zudem wurden wertvolle Informationen im Umgang mit SARS-CoV-2 vermittelt. Es wurde sehr viel Zeit eingeplant, um auf die individuellen Fragen der Teilnehmer einzugehen, welche stets adäquat und ausführlich beantwortet wurden. An einem Folgeseminar würde ich demnach sehr gerne mit großer Freude teilnehmen.

Alexandra Freudensprung (Bestattungsinstiut Pietät Freudensprung GmbH, Bamberg):
Mark Benecke ist bekannt aus zahlreichen forensischen Sendungen. Er hat das wunderbare Talent, komplexe Sachverhalte so zu beschreiben, dass sie allgemein verständlich sind. Auch heute hat er uns mit seinem Wissen bereichert, es aber auch geschafft, Ängste zu nehmen. Viele Mythen sind hartnäckig, jedoch nicht belegt. Vielen Dank für diese Fortbildung, die wir trotz Sonntag und drittem Advent gerne besucht haben.

Alexander Wendel (Bestattungen Stumpf, Nördlingen):
Das war ein sehr gut gestaltetes und informatives Seminar, vielen Dank Markito! Vielen Dank an Matthias Liebler für sein Engagement und voller Hoffnung, dass es nach Corona klappt, Dr. Mark Benecke bei einer Veranstaltung des Bayerischen Bestatterverbandes einmal live zu erleben.

Marion Schopf (Bestattungsinstitut Schmid, Rothenburg o. T.):
Eine kurzweilige, verständliche und aufschlussreiche Präsentation von Dr. Mark Benecke sowie ein informativer Austausch danach. Achtsamkeit und vernünftiger Umgang mit Toten und Lebenden ist angebracht, aber Angst und Panik gilt es zu vermeiden.
 

11.12.2020

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen

Wie bereits in unserem letzten Newsletter vermutet, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun "Aktualisierte Informationen zu Bestattungen" aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) herausgegeben.

Die Informationen können Sie hier herunterladen.

Wir werden im Laufe des Tages diese Information auch auf unserem Facebook- und Instagram-Account einstellen, so dass Sie diesen auf Ihrer Firmenseite teilen können.

Das StMGP hat noch einmal darum gebeten, dass Bestattungsunternehmen von direkten Anfragen oder von Anfragen über Landtagsabgeordnete absehen mögen, da dies zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und einer zeitlichen Verzögerung des Informationsflusses führt. Das StMGP sieht den Bestatterverband Bayern e. V. als alleinigen Ansprechpartner für die Bestatter in Bayern.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Bestatterverband Bayern e. V.

 

09.12.2020

10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat am 08.12.2020 die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 09.12.2020 in Kraft und am 05.01.2021 außer Kraft. Ergänzend dazu wurde die Begründung für die 10. BayIfSMV herausgegeben.

In der bisherigen 9. BayIfSMV waren für Bestattungen die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 Satz 1 entsprechend anwendbar. Unter der Nr. 1 wurde zwischen Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden (Buchst. a)) und im Freien (Buchst. b)) unterschieden. Demnach gab es im Freien keine Beschränkung der Personenzahl. Unter der Nr. 2 galt für Besucher eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

In der 10. BayIfSMV ist im § 6 Satz 1 die Unterscheidung zwischen Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden und derer im Freien weggefallen. Ferner wurde unter der Nr. 3 eine generelle Maskenpflicht angeordnet.

Im § 3 wurden jetzt Allgemeine Ausgangsbeschränkungen dahingehend verordnet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen trifftiger Gründe erlaubt ist (Abs. 1). Im Absatz 2 sind die triftigen Gründe aufgelistet. Nach dessen Nr. 9 ist ein triftiger Grund die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis. Ebenfalls ein trifftiger Grund (Nr. 13) zum Verlassen der eigenen Wohnung ist die Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften unter den Voraussetzungen des § 6.

In der Vergangenheit hat das StMGP im Rahmen von "Aktualisierten Informationen zu Bestattungen" die jeweils gültige BayIfSMV konkretisiert. Da nunmehr gegenüber der vorherigen 9. BayIfSMV eine Änderung bei den Bestattungen eingetreten ist, gehen wir davon aus, dass das StMGP in Kürze erneut entsprechende Informationen herausgeben wird. Diese leiten wir umgehend an Sie weiter.

In diesem Zusammenhang hat das StMGP darum gebeten, dass Bestattungsunternehmen von direkten Anfragen oder von Anfragen über Landtagsabgeordnete absehen mögen, da dies zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und einer zeitlichen Verzögerung des Informationsflusses führt. Das StMGP sieht den Bestatterverband Bayern als alleinigen Ansprechpartner für die Bestatter in Bayern.

27.11.2020

Wettbewerbsvorteile sichern: Mitglied werden & Bestatter-Profil pflegen

Liebe Bestatterinnen und Bestatter, in Zeiten des Internets trägt die Webpräsenz Ihres Bestattungsinstituts entscheidend zum Erfolg bei. Denn immer häufiger sind Angehörige online auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Bestatter in der Nähe. Vor diesem Hintergrund gilt: Wer seinen Webauftritt vernachlässigt, ist schwerer auffindbar. Wer hingegen seine digitale Sichtbarkeit steigert, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil. Werden Sie deshalb Mitglied und profitieren Sie maximal von Ihrem kostenlosen und individuellen Bestatter-Profil auf www.bestatter.de.

Informationen zu Ihrem Bestatter-Profil finde Sie hier

13.11.2020

Online-Seminar mit Dr. Mark Benecke

Unsichtbare Gefahren - was man über Pilze, Keime, Bakterien und Viren wissen solltea m Sonntag, 13. Dezember 2020, 16.00 Uhr



 

Melden Sie sich jetzt noch schnell an, um einen der wenigen noch freien Plätze zu erhalten! Das Online-Seminar ist speziell für Bestatter des Bestatterverbandes Bayern vorgesehen und insbesondere auch auf den Umgang mit Corona-Verstorbenen konzipiert. Es ist ausdrücklich erwünscht, am Ende es Seminares Fragen zu stellen.

 

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 begrenzt. Zur Anmeldung und Verifizierung als Mitglied des Bestatterverbandes Bayern e. V. benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Es ist ganz wichtig dass Sie bei dem Rechnungsnamen Ihre Mitgliedsnummer mit angeben. Sie finden die Mitgliedsnummer auf Ihrer letzten Beitragsrechnung. Es sind die ersten drei Zahlen der Rechnungsnummer (Bsp.: Rechnungsnummer 0112020 = Mitgliedsnummer 011). Unsere Geschäftsstelle kann Ihnen die Mitgliedsnummer aber auch auf Anfrage per Email geschaeftsstelle@bestatterverband-bayern.de mitteilen. Eine Anmeldung direkt beim Bestatterverband ist nicht möglich.

Link zur Anmeldung

Die Rechnungsstellung und die technische Umsetzung wird über unseren Partner QS-Skin erfolgen. Technisch wird das Webinar via Zoom angeboten. Die Teilnahme ist einfach und kann mit jedem Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Handy) erfolgen. Im Zweifel muss die Zoom-App installiert werden. Sie müssen von diesem Gerät Zugriff auf die Mailadresse haben, mit der Sie sich angemeldet haben. QS-Skin sendet ein paar Minuten vor Start eine Mail mit der Einladung und dem Passwort

13.11.2020

Erblotse - ein neues Serviceangebot für Ihre Kunden

Der Erblotse unterstützt Erben und Beteiligte im Erbfall

Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben machen viele Erben ratlos. Um diese Last von den Hinterbliebenen und Erben zu nehmen, wurde der "Erblotse" entwickelt. Der "Erblotse" beantwortet die dringendsten Fragen, beispielsweise welche Dokumente wann und in welcher Form benötigt werden oder welche Fristen der Ausschlagung einer Erbschaft gelten.

Darüber hinaus bietet der "Erblotse" den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür wurde das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden.

 

Vorteile für Bestattungsunternehmen

  • Sie erweitern Ihr Dienstleistungsportfolio um professionellen Rat zu organisatorischen und gesetzlichen Aufgaben im Erbfall
  • Bestattungsunternehmen erhalten eine kostenlose Erblotsen-Webseite mit dem Erscheinungsbild des Bestattungsunternehmens (Beispiel)
  • Logo des Bestattungsunternehmens an prominenter Stelle
  • Name des Bestattungsunternehmens in der Webseitenadresse
  • Für jeden Nutzer, der sich Ihrer Empfehlung folgend, über Ihre Erblotsen-Webseite ein Konto anlegt, erhalten Sie 30,00 € (brutto).

Der Aufwand für das Bestattungsunternehmen ist sehr gering und kostenlos. Es geht ganz einfach: Nehmen Sie mit Herr Jochen Leidig unter jochen.leidig@erblotse.de Kontakt auf und fordern Sie Ihre Erblotsen-Webseite an. Danach binden Sie die Erblotsen-Webseite mit einem einfachen Link in Ihre Homepage ein. Fertig.

Weitere Informationen:
Erblotse-Homepage
Erblotse-Facebook
Erblotse-Youtube 1
Erblotse-Youtube 2
 

13.11.2020

Änderung des Impressums auf Ihrer Homepage

Am 27.04.2018 hat Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Giel im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung informiert. Viele von Ihnen waren bei dieser Veranstaltung des Bestatterverbandes Bayern e. V. anwesend.

Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Giel weist nun auf folgendes hin:

Ihr Internetimpressum muss ab sofort wie folgt geändert werden:
Statt "Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RStV" schreiben Sie bitte: "Inhaltlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV"
Außerdem achten Sie bitte darauf, dass dort eine natürliche Person genannt wird und eine Anschrift vorhanden ist. Wenn die Person an der Firmenanschrift zu erreichen ist, die im Impressum ganz oben steht, reicht es aus, wenn Sie nach diesem Schema verweisen:
"Max Mustermann
Anschrift wie oben"
Falls Sie Social-Media-Profile unterhalten (Bsp.: Facebook, Youtube, Instagram, XING, Linkedin etc.), muss auch dort die Änderung im Impressum umgesetzt werden.

Hintergrund:
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde mit Wirkung zum 07.11.2020 aufgehoben und durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Die Vorschrift hat sich geändert und ist an eine andere Stelle gerückt. Der dort zu benennende "Inhaltlich Verantwortliche" muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben.



Freundliche Grüße
Marc Oliver Giel
(Datenschutzbeauftragter TÜV)
Lagerstraße 11a • 64807 Dieburg
www.datamog.de • mail@datamog.de